Ihr Weg ist unser Ziel

Das OPTIMAL Sorglos Konzept - egal wie klein oder groß die Aufgabe - übernimmt die alltägliche Reinigung und Pflege Ihrer Geschäftsräume, Büros, des Firmengeländes oder Privatobjekts; von der Beratung, über die Planung bis hin zur Ausführung und dem zuverlässigen Folgeservice.
Generell arbeiten wir mit gesundheits- und umweltverträglichen Reinigungs- und Pflegemitteln.
Unser Personal erhält kontinuierlich Schulungen, um den effektiven und effizienten Umgang - mit der Vielfalt der zur Verfügung stehenden Reinigungsverfahren - sicherzustellen.
Und das bei maximaler Kostenminimierung.

... damit Sie mehr Zeit für wichtigere Dinge im Leben haben.


Glasreinigung

Fensterreinigung (ggf. mit Rahmen, Falz, Wetterschenkel, Fensterbänken), Reinigung von Glastüren, Glasbausteinen, Glasdächern, Leuchtschriften, usw.

Unterhaltsreinigung

Wiederholende Reinigungsarbeiten wie z.B. Büro- und Praxisräume allgemein, Treppenhausreinigung, Fußbodenreinigung, usw.

Hygieneservice

Reinigung und Desinfektion von Sanitärobjekten und im Bürobereich.

Teppichbodenreinigung

Shampoonieren, Sprühextrahieren, Trockenreinigung, Padreinigung, usw.

Bauendreinigung

Erstreinigung, Reinigung von Handwerkerschmutz in Neubauten und sanierten Objekten.

Grundreinigung

Oberflächenreinigung von haftenden Verschmutzungen bzw. abgenutztem Pflegefilm. Einpflegung von Oberflächen um diese vor mechanischer Beanspruchung zu schützen (Werterhaltung) und um die Unterhaltsreinigung zu erleichtern. Durchführung von Entrümpelungen.

Fassadenreinigung

Abwaschen, konservieren und polieren von Steinfassaden, Metallfassaden, Licht- und Wetterschutzanlagen usw.

Solar- und Photovoltaikreinigung

Spezialreinigung durch Osmosegerät, Einsatz von Reinstwasser ohne Kalk, Salze und Mineralien.

Desinfektion

Reinigung und Pflege mit dem höchsten Maß an Hygiene und Desinfektion, durch einen staatlich geprüften Desinfektor.

Grünflächenpflege

Pflege der Außenanlage, Sauberhaltung aller Wege und Plätze.

Winterdienst

Übernahme der Räum- und Streupflicht gemäß den städtischen Verordnungen in der Zeit vom 1. November bis 31. März, Einsatz auch an Sonn- und Feiertagen.